VORWORT des Autors

An was denken viele Menschen, wenn Sie den Begriff Genossenschaft hören oder lesen? Je nach Herkunft kommen hier sicherlich verschiedene Gedanken dem Leser/Zuhörer in den Sinn.

 

1.     Genossenschaftsbanken (Volks- und Raiffeisenbanken)

2.     Wohnungsbaugenossenschaften in den großen Städten

3.     Energiegenossenschaften in vielen Regionen dieser Republik

 

Aber ist das wirklich schon alles? Mit Sicherheit nicht. Neben diesen bekannten Bereichen der Genossenschaften gibt es auch viele andere Bereiche in denen kooperativ gearbeitet wird bzw. dieser Gedanke mal der Grund für die Gründung war!

Ein Beispiel: Die EDEKA-Gruppe ist genossenschaftlich organisiert. Dasselbe gilt für die Rewe Group und den Schweizer Handelsriesen MIGROS. Darüber hinaus gibt es viele Wohnungs-, Handels-Dienstleistungsgenossenschaften, soziale Genossenschaften, Familiengenossenschaften… usw.

Viele Menschen verbinden aber auch politisch mit dem Begriff Genossen eine weniger gute Zeit in Teilen der Republik.

Fakt ist – über 21 Millionen Menschen alleine in Deutschland sind Mitglied einer Genossenschaft. Über 900.000 Menschen arbeiten in einer Genossenschaft. Die  Genossenschaft ist seit Jahrzehnten die Unternehmensform mit der geringsten Insolvenzgefährdung. Diese Fakten haben mich bewogen intensiver in das Genossenschaftswesen vorzudringen.

Ich bin sehr gespannt auf ihr Feedback und Ihr Interesse zum kleinen Bruder der Aktiengesellschaft. Denn als solches habe ich für mich persönlich die Genossenschaft erkannt. Viele Punkte kennen wir aus dem Bereich der AG – viele Punkte aber auch aus dem Bereich des Vereins. Nicht umsonst wird die Genossenschaft auch oft als Wirtschaftsverein bezeichnet.

Ist die Genossenschaft ein Relikt aus dem sozialistischen Gedankengut? Oder ist Sie vielmehr eine perfekte Weiterentwicklung des demokratischen Grundverständnisses?

Um sich dieser Thematik wertfrei zu stellen sind einige Grundkenntnisse Voraussetzung.

 

A.    In der Genossenschaft gilt grundsätzlich die sogenannte Kopfstimme:

Die Kopfstimme bedeutet nichts anderes, als das jedes Mitglied in einer Versammlung – egal welcher Gesellschaftsorgane – eine Stimme im Parlament hat. Die Höhe der Einlage/ des Kapitals spielt keine Rolle bei der Gewichtung in einer Abstimmung.

B.     Die Übertragung von Stimmrechtsvollmachten ist begrenzt:

Jedes Mitglied kann in einer Versammlung maximal zwei weitere Mitglieder mit Vollmacht vertreten. Dies ist im GenG § 43 geregelt. Somit ist auch ein Missbrauch von Stimmen, die treuhänderisch verwaltet werden in einer Genossenschaft grundsätzlich ausgeschlossen.

C.     Jede Generalversammlung ist bei frist- und formgerechter Einladung beschlussfähig:

Hier kommt die große Verantwortung der einzelnen Mitglieder zum Tragen. Jedes Mitglied einer Genossenschaft sollte sich bewusst sein, dass im Ernstfall eine Minderheit von anwesenden Mitgliedern über Mehrheitsbeschlüsse in der Generalversammlung das Wesen der eigenen Genossenschaft stark verändert werden kann. Auch hier gilt wiederum, nicht die Höhe des anwesenden Kapitals entscheidet. Sondern eben wirklich jede Stimme zählt gleichgewichtet.

D.    Möglichkeit von Aufnahme investierender Mitglieder mit begrenztem Stimmrecht:

Mit der Reform des Genossenschaftswesens im Jahre 2006 ist der Genossenschaft die Möglichkeit eingeräumt worden sogenannte investierende Mitglieder aufzunehmen. Dass Prozedere hierfür ist u.a. im GenG geregelt. Spannend hierbei ist, dass gerade diese Mitglieder, die den direkten Förderzweck der Genossenschaft nicht wirklich nutzen, die Idee aber mit Kapital unterstützen wollen, im Stimmrecht gesetzlich einzuschränken.

Bei vielen Kapitalgesellschaften ist das Stimmrecht überwiegend an die Höhe des gezeichneten Kapitals gekoppelt. Hier unterscheidet sich die Genossenschaft in den aufgeführten Punkten maßgeblich. In der Praxis erlebe ich dies als Ansporn für viele Menschen auch mit wenig Kapital Ihre Ideen aktiv in eine Unternehmung mit einzubringen.

 


Im nächsten Beitrag beschäftigen wir uns mit den Organen (Vorstand/Aufsichtsrat/Generalversammlung) einer Genossenschaft

Ihr Rainer Stein – Genossenschaftsfan



Rainer Stein ist Finanz- und Unternehmensbegleiter auf Honorarbasis, Sparkassenbetriebswirt, Spezialist für pdUK und Versorgungswerke und Mitinitiator von mehreren Genossenschaften:

Vorstand in der „Lebensraum Gestalten eG“

Vorstand in der „AgroForstNatural eG“

AR-Vorsitzender in der „NobleTec eG“

AR-Mitglied in der „IPO eG“

Verbandsrat im pvdp e.V. (Prüfverband)

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